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   FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06 Erb   

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https://dejure.org/2008,12672
FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06 Erb (https://dejure.org/2008,12672)
FG Münster, Entscheidung vom 19.06.2008 - 3 K 3145/06 Erb (https://dejure.org/2008,12672)
FG Münster, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 3 K 3145/06 Erb (https://dejure.org/2008,12672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Schenkers als Gesamtschuldner gem. § 20 Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG); Sowohl der Beschenkte als auch der Schenker als Steuerschuldner der Schenkungsteuer; Wahlrecht des Finanzamtes hinsichtlich der Auswahl des Schuldners der Schenkungssteuer; ...

  • Judicialis

    ErbStG § 13a; ; ErbStG § 20 Abs. 1; ; BGB § 421

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme des Schenkers in Nachversteuerungsfällen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer: - Inanspruchnahme des Schenkers in Nachversteuerungsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvermögen - Inanspruchnahme des Schenkers in Nachversteuerungsfällen

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1649
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.07.1963 - II 98/61 U

    Freistellung des Errichters eines Gebäudes von der Grunderwerbssteuer ohne

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06
    Das BFH-Urteil (vom 24.07.1963 II R 98/61 U, BStBl III 1963, 461) sei zur Grunderwerbsteuer ergangen; die Veräußerin eines Grundstücks habe zu keinem Zeitpunkt ahnen können, dass sich die Erwerberin als Schuldnerin der Grunderwerbsteuer anschließend gegenüber dem Finanzamt zur Errichtung von begünstigten Wohnraum verpflichtet hatte und damit insoweit vorläufig von der Grunderwerbsteuer befreit worden war.

    Anders als in der Entscheidung des BFH zur Grunderwerbsteuer (Urteil vom 24.07.1963 II 98/61 U, BStBl III 1963, 461) handelt es sich daher nicht um eine überraschende Inanspruchnahme.

  • BFH, 16.02.2005 - II R 39/03

    Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG bei Veräußerung des

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06
    Denn mit Urteilen vom 16.02.2005 (II R 39/03, BFH/NV 2005, 1499) und vom 21.03.2007 (II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321) hat der BFH sowohl zu der Regelung des § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a.F. als auch zu § 13a Abs. 5 ErbStG entschieden, dass der darin geregelte Wegfall der Steuerbefreiung unabhängig davon eintritt, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde.
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 20/02

    Einfuhrabgaben für vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren -

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06
    Der einzelne Abgabenschuldner darf deshalb nur aufgrund einer Ermessensentscheidung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Tatbestandsverwirklichung in Anspruch genommen werden (vgl. BFH, Urteil vom 20.07.2004 VII R 20/02, BFH/NV 2005, 318).
  • BFH, 21.03.2007 - II R 19/06

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: BV-Freibetrag, GmbH-Anteil, Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06
    Denn mit Urteilen vom 16.02.2005 (II R 39/03, BFH/NV 2005, 1499) und vom 21.03.2007 (II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321) hat der BFH sowohl zu der Regelung des § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a.F. als auch zu § 13a Abs. 5 ErbStG entschieden, dass der darin geregelte Wegfall der Steuerbefreiung unabhängig davon eintritt, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde.
  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 95/68

    Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer für Zweitbetriebe

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06
    Bei der Prüfung einer Norm am Maßstab des Gleichheitssatzes ist zunächst davon auszugehen, dass dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zukommt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 08.12.1970 1 BvR 95/68, BVerfGE 29, 327, 335).
  • BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06
    Ob und ggf. in welcher Form und welchem Umfang steuerliche Erleichterungen gewährt werden sollen, steht in seinem Ermessen (BVerfG, Beschluss vom 06.02.1968 1 BvL 7/65, BVerfGE 23, 74, BStBl II 1968, 133).
  • BFH, 29.11.1961 - II 282/58 U

    Rechtsnatur der Schenkungssteuer (Erbschaftsteuer) als Bereicherungsteuer

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06
    Aus dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG und dem Charakter der Schenkungsteuer als einer Bereicherungssteuer folgt zwar, dass sich das Finanzamt grundsätzlich zunächst an den Beschenkten halten muss (vgl. BFH, Urteil vom 29.11.1961 II 282/58 U, BStBl III 1962, 323; Kien-Hümbert in Moench, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer, Kommentar, § 20 Rz. 7).
  • BFH, 13.05.1987 - II R 189/83

    Schenkungsteuer - Gesamtschuldner - Festsetzung - Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06
    Dem Bekl. steht es damit grundsätzlich entsprechend § 421 BGB frei, an welchen Steuerschuldner er sich wendet (vgl. BFH, Urteil vom 13.05.1987 II R 189/83, BStBl II 1988, 188).
  • BFH, 10.03.2005 - II R 69/03

    Einheitsbewertung BV - Verhältnis zur Steuerbilanz

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06
    Denn mit Urteilen vom 16.02.2005 (II R 39/03, BFH/NV 2005, 1499) und vom 21.03.2007 (II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321) hat der BFH sowohl zu der Regelung des § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a.F. als auch zu § 13a Abs. 5 ErbStG entschieden, dass der darin geregelte Wegfall der Steuerbefreiung unabhängig davon eintritt, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde.
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